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WAS WIR LESEN & SCHREIBEN

1 Jahr VASIBEKO GmbH

01.07.2021

Einblick - Ausblick - Rückblick

Vor einem Jahr haben wir unseren Plan in die Tat umgesetzt:
Wir machen unser Ding - Wir wollen Sicherheit einfach richtig machen!

Was einfach klang, hat sich zu einer spannenden, herausfordernden und erfüllenden Aufgabe entwickelt. Mitten in der Pandemie aus der jeweils eigenen Selbstständigkeit heraus ein Unternehmen als gleichberechtigte Gesellschafter zu gründen, zu durchdenken und mit unseren Kunden Ideen und Konzepte zu entwickeln, war rückblickend ein mutiger und richtiger Schritt.

Ideen wurden entwickelt, verworfen, verändert und neu gedacht - und wir sind mitten in diesem Prozess zu der Erkenntnis gekommen:
Ja, das gehört dazu. Das ist wichtig und schon Teil der Lösung, die wir anbieten wollen. Nicht Aktenberge und starre Lösungen zu erschaffen sondern gemeinsam mit unserem Netzwerk, unseren Kunden und Kollegen, Dinge zu hinterfragen und angemessene, dynamische Systeme aufzubauen - die handlungs- und entscheidungsfähig machen.

So ist es in dem einen Jahr schon viel mehr geworden als „nur“ mal ein Sicherheitskonzept zu schreiben, eine Planung zu bewerten oder schnell ein Hygienekonzept zu entwickeln.

Projektmanagement, Prozessentwicklung, digitales Sicherheitsmanagement, Beratung und Durchdenken von Unternehmenssystemen, Coaching, Abwägungen, Szenarienplanung - was wäre wenn...?, Verbandsarbeit, Netzwerk und Austausch, Workshops - und so treibt uns nicht zuletzt die Frage nach einer Sicherheitskultur im Denken und Handeln an.

Wir konnten auch viel Lernen über die „Branche“, die Hürden des #esgehtnurgemeinsam, die Facetten des Sicherheitsmarketings. Da waren Hygienekonzepte plötzlich total „in“? - während der Arbeitsschützer in unserem Herzen sich fragte wo das Geheimnis eigentlich liegen sollte? Hätte nicht eher Risikobeurteilung und gelebte Sicherheitskultur „in“ sein sollen? Nun fragen wir uns: was bleibt uns (von diesem Anspruch) erhalten? Was können wir eigentlich aus einer Pandemie lernen?
Dass strukturierte Herangehensweisen, angemessene Schutzziele und die eigene Rolle im Großen und Ganzen betrachtet, ein wertvoller Aspekt des Gesamtbildes sind!

Und all das in Teilzeit: unser Antrieb und oft auch oberste Priorität ist die Familie. Wir arbeiten, um zu leben und leben unsere Arbeit. Inmitten des Lockdowns der Pandemie, während einer Zeit der „unsicheren“ Zukunft eine Unternehmen zu gründen und aufzubauen - das macht uns stolz und lässt auf mehr hoffen.

Wir blicken nach vorne!

Unser Team wächst. Langsam und nachhaltig. Kontakte wurden geknüpft. Neue Verbündete und Partner gewonnen und die Zusammenarbeit nimmt Fahrt auf. Daniels Selbstständigkeit läuft Ende Juli aus, sodass er dann, nach einem Jahr „Teilzeit in der Elternzeit“, seinen Hauptfokus als Geschäftsführer auf die Firma legen wird.
Denn auch das prägt uns: wir leben für langfristige Entwicklungen und Konzepte.

Großen Dank auch an unsere Kunden für das Vertrauen und an unser Netzwerk für die Chance jeden Tag etwas lernen zu können!

Florian Bollig & Daniel Müller

IKF - Forum Wissen

19.01.2021

Veranstaltungssicherheit

Aus allen Erfahrungen des letzten Jahres lässt sich recht sicher eines ableiten, es gibt eine neue "Normalität", die uns vor die Herausforderung stellt, passende Konzepte für unsere Arbeit zu finden und besonderen Anforderungen gerecht zu werden.
Ein Jahr Pandemie, was konnten wir lernen, was können wir gestalten, wie geht es weiter?

Präsentation zum Download

Nur mit MASKE

12.2020

Vorsicht vor vermeintlicher Sicherheit

In der Corona-Pandemie wollen sich immer mehr Menschen mit geprüften und zertifizierten Atemschutzmasken, sogenannten FFP2-Masken, schützen. Gleichzeitig berichten die Medien regelmäßig über gefälschte und mangelhafte Exemplare solcher Masken. Woran sich zertifizierter und damit sicherer Atemschutz grundsätzlich erkennen lässt, veranschaulicht das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) in einem Übersichtsplakat. Details ergänzt eine FAQ-Liste. https://www.dguv.de/de/mediencenter/pm/pressemitteilung_414613.jsp

#esgehtnurgemeinsam

11.2020

IBIT Wissenstage 2020

Letzte Woche haben die IBIT Wissenstage 2020 als "digitaler Ersatz" für die Fachtagung in Berlin stattgefunden. Auch wenn das Format das intensive Netzwerk und die zahlreichen Vorträge einer Tagung nicht ersetzen können, waren wir doch sehr angetan von der Idee nicht aufzugeben, sondern den Kopfüberwasserzuhalten und auch hier eine Chance zu nutzen um den Austausch anzuregen. Über allem schwebt die Frage - was ist den Sicherheitskultur in der Veranstaltungsbranche aktuell, was können wir aus der Krise lernen, und wie kann es weitergehen? Wir haben einige der Sessions verfolgen können und empfehlen sich die Aufzeichnungen anzusehen mit vielen positiven Aspekten und Impulsen. https://ibit.eu/live/

Corona-Fall im Betrieb – Was ist zu tun?

04.2020

Eine neue Broschüre hilft Betrieben, sich bei Corona-Verdacht im Betrieb zu orientieren. (Bild: DGUV)

Diese Frage kann sich aktuell in jedem Betrieb stellen: Was ist zu tun, wenn ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin sich mit dem Corona-Virus infiziert hat oder der begründete Verdacht auf eine Infektion besteht. Eine neue Broschüre von Berufsgenossenschaften und Unfallkassen nennt die richtigen Ansprechpartner und gibt Hinweise, wie auch in dieser Situation Sicherheit und Gesundheit im Unternehmen bestmöglich gewahrt werden können.

Ein Pandemieplan hilft: Auch Unternehmen, die noch keinen Pandemieplan erstellt haben, können dies jetzt noch tun. Er legt zum Beispiel fest, wer die Ansprechpartner im Betrieb sind und wie die interne Kommunikation erfolgen soll. Welche Hygienemaßnahmen getroffen werden und wie die Arbeitsabläufe an die neue Situation angepasst werden können.

Bei einem konkreten Corona-Verdacht sollten die betroffenen Beschäftigten nach Hause gehen und ihren Hausarzt oder Hausärztin informieren. Bis zum Bekanntwerden des Testergebnisses muss der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin in häuslicher Quarantäne bleiben.

Im Betrieb sollten alle Kontaktflächen der betroffenen Person von unterwiesenen Reinigungskräften zunächst gründlich gereinigt werden. Eine Desinfektion von Oberflächen nach Kontamination durch COVID-19 erkrankte Personen kann eine Verbreitung des Erregers reduzieren.

Es ist wichtig, die Personen, die unmittelbar Kontakt zu der Verdachtsperson hatten, zu ermitteln. Sollte sich der Verdacht einer Erkrankung bestätigen, müssen die Namen dieser Personen an das Gesundheitsamt übermittelt werden.

Der Hausarzt oder die Hausärztin entscheidet über das weitere Vorgehen und stellt gegebenenfalls eine Krankschreibung aus.

Bei einem positiven Testergebnis meldet der Arzt das Ergebnis an das Gesundheitsamt. Dieses wendet sich dann an den Betrieb und kann in Absprache mit dem Arbeitgeber weiter Regelungen treffen. Der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin bleibt 14 Tage in häuslicher Quarantäne, sofern keine Behandlung im Krankenhaus notwendig ist.

Der Arbeitgeber sollte in dieser Zeit möglichst in Kontakt mit den betroffenen Beschäftigten bleiben, um Fragen zu Freistellung, Lohnfortzahlung, Heimarbeit oder Kontaktpersonen zu klären.

Download der Broschüre unter: https://publikationen.dguv.de/praevention/allgemeine-informationen/3790/coronavirus-sars-cov-2-verdachts/erkrankungsfaelle-im-betrieb

Arbeitsmittel zum szenischen Bewegen von Personen

03.2020

DGUV Information 215-320 - Neu erschienen im März 2020 (Bild: DGUV)

In dieser DGUV Information werden erläuternde Hinweise zu den Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der Unfallverhütungsvorschrift „Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung“ (DGUV Vorschrift 17 bzw. 18) beim Einsatz von Arbeitsmitteln zum szenischen Bewegen von Personen gegeben.

Es werden Kriterien erläutert, die grundlegend zu be-achten sind, wenn diese Arbeitsmittel ausgewählt, zur Verfügung gestellt und bei der szenischen Darstellung eingesetzt werden. Ebenso werden die spezifischen Vor-aussetzungen für Tragwerk, Maschinentechnik sowie Ausrüstungen wie Anschlag- und Personenaufnahmemittel dargelegt.

Die Kriterien der Auswahl von geeigneten Personen, die die Arbeitsmittel verwenden, werden beispielhaft erläutert.

Diese DGUV Information gilt nicht für artistisches Gerät.

Download unter: https://publikationen.dguv.de/regelwerk/dguv-informationen/1305/arbeitsmittel-zum-szenischen-bewegen-von-personen

Pandemieplanung

03.2020

Corona: Für den Ernstfall gerüstet

Das Coronavirus beherrscht die Medien und beschäftigt die Menschen. Mit der offiziellen Erklärung von SARS-COV-2 zur Pandemie bedarf es einer betrieblichen Pandemieplanung, um die weitere Ausbreitung der Erkrankung Covid-19 einzudämmen. Eine Anleitung zur Planung und Aushänge für den Betrieb bietet topeins.

vollständiger Artikel unter:https://topeins.dguv.de/sicher-und-gesund-fuehren/corona-fuer-den-ernstfall-geruestet/

Erstellen von Handlungshilfen zur Gefährdungsbeurteilung

03.2020

DGUV Grundsatz 311-00 - Neu erschienen im März 2020 (Bild: DGUV)

Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet alle Arbeitgeber dazu, die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten zu beurteilen, geeignete Maßnahmen für bestehende Gefährdungen festzulegen, diese umzusetzen und auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen.

Die Unfallversicherungsträger haben zur Unterstützung ihrer versicherten Unternehmen und Einrichtungen entsprechende Handlungshilfen zur Gefährdungsbeurteilung erstellt. Dabei haben sie sich an den Besonderheiten ihrer jeweiligen Branchen und Betriebsgrößen orientiert. Trotz der unterschiedlichen Voraussetzungen in den einzelnen Branchen und Betrieben sollte aus den verschiedenen Handlungshilfen der UV-Träger eine grundsätzlich gleiche Vorgehensweise bei der Gefährdungsbeurteilung deutlich werden.

Dieser Grundsatz beschreibt ein gemeinsames Grundverständnis der gesetzlichen Unfallversicherung zur Erstellung von Handlungshilfen zur Gefährdungsbeurteilung sowie zu den einzelnen Prozessschritten und zur Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung mit Bezug auf die „Leitlinie Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation“ der GDA. Durch diesen Grundsatz soll die Vergleichbarkeit und Kompatibilität von Handlungshilfen zur Gefährdungsbeurteilung gefördert, eine erhöhte Handlungssicherheit für Betriebe angestrebt sowie die Motivation zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung durch die Betriebe verbessert werden.

Download der Broschüre unter: https://publikationen.dguv.de/regelwerk/dguv-grundsaetze/3676/erstellen-von-handlungshilfen-zur-gefaehrdungsbeurteilung